FamilyOrg · Pflege

Pflegegrad beantragt? Diese Fristen laufen jetzt

Ab der Antragstellung hat die Pflegekasse nur begrenzt Zeit – und dir stehen Leistungen rückwirkend zu. Der Fristen-Lotse rechnet dir ab deinem Antragsdatum aus, wann was fällig wird. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Wer die Fristen kennt, verschenkt kein Geld

Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse eine feste Entscheidungsfrist hat – und dass Leistungen rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Wer zu spät reagiert oder eine Frist verpasst, verliert bares Geld oder das Recht auf Widerspruch. Dabei sind die Fristen klar geregelt.

Kostenloser Fristen-Lotse · ohne Anmeldung

Deine Fristen ab dem Antragsdatum

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

25 Arbeitstage

Entscheidungsfrist

So lange hat die Pflegekasse ab Antragseingang Zeit. Versäumt sie das, stehen 70 € je angefangener Woche zu (§ 18 SGB XI).

1 Woche

Eilfall

Bei Krankenhausaufenthalt, Hospiz oder palliativer Versorgung verkürzt sich die Frist deutlich.

2 Wochen

Beratungstermin

Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss die Kasse einen Beratungstermin ermöglichen.

1 Monat

Widerspruch

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Umschlag mit Datum aufheben!

ab Antragsmonat

Leistungsbeginn

Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb früh beantragen.

ab 1.1.2027

Neue Bewertung

Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 werden angehoben. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch 2026 stellen.

Alle Pflege-Unterlagen an einem Ort

Antrag, Bescheid, Gutachten, Widerspruch – behalte den Überblick, wenn es darauf ankommt.

FamilyOrg kostenlos ausprobieren

14 Tage kostenlos · keine Karte nötig