FamilyOrg · Pflege
Ab der Antragstellung hat die Pflegekasse nur begrenzt Zeit – und dir stehen Leistungen rückwirkend zu. Der Fristen-Lotse rechnet dir ab deinem Antragsdatum aus, wann was fällig wird. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse eine feste Entscheidungsfrist hat – und dass Leistungen rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Wer zu spät reagiert oder eine Frist verpasst, verliert bares Geld oder das Recht auf Widerspruch. Dabei sind die Fristen klar geregelt.
Kostenloser Fristen-Lotse · ohne Anmeldung
So lange hat die Pflegekasse ab Antragseingang Zeit. Versäumt sie das, stehen 70 € je angefangener Woche zu (§ 18 SGB XI).
Bei Krankenhausaufenthalt, Hospiz oder palliativer Versorgung verkürzt sich die Frist deutlich.
Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss die Kasse einen Beratungstermin ermöglichen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang Widerspruch eingelegt werden (§ 84 SGG). Umschlag mit Datum aufheben!
Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb früh beantragen.
Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1–3 werden angehoben. Wer eine Höherstufung anstrebt, sollte den Antrag noch 2026 stellen.
Antrag, Bescheid, Gutachten, Widerspruch – behalte den Überblick, wenn es darauf ankommt.
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