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Ratgeber · Familie & Behörden

Behördengänge nach der Geburt: Was wann zu tun ist

Ein Kind ist da – und mit ihm ein Stapel Formulare. Damit Sie nicht suchen müssen, was zuerst kommt: Hier steht jeder Schritt in der richtigen Reihenfolge, mit Fristen und den Unterlagen, die Sie dafür brauchen.

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In den ersten Wochen nach der Geburt greift vieles ineinander: Ohne Geburtsurkunde kein Elterngeld, ohne Steuer-ID kein Kindergeld. Die gute Nachricht: Es ist eine feste Reihenfolge, und die meisten Fristen sind großzügiger, als es sich anfühlt. Gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

1

Geburt beim Standesamt anzeigen

Die Klinik meldet die Geburt meist selbst. Wenn nicht, zeigen Sie sie innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts an. Hier bekommen Sie die Geburtsurkunde – das Dokument, das fast alle weiteren Schritte auslöst.

Frist: 1 WocheOrt: Standesamt
2

Geburtsurkunden in mehrfacher Ausfertigung holen

Sie brauchen mehrere Exemplare: für Elterngeld, Kindergeld, die Krankenkasse. Bestellen Sie sie gleich mit – meist gibt es günstigere Ausfertigungen „für soziale Zwecke“.

Tipp: 4–5 Stück
3

Kind bei der Krankenkasse anmelden

Das Kind wird in der Regel bei einem Elternteil familienversichert. Melden Sie es zeitnah, damit Arztbesuche von Anfang an abgedeckt sind.

Frist: möglichst in den ersten Tagen
4

Elterngeld beantragen

Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt. Stellen Sie den Antrag also früh bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslands. Sie brauchen Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und die Bescheinigung über den Mutterschaftslohn.

Wichtig: max. 3 Monate rückwirkendOrt: Elterngeldstelle
5

Kindergeld beantragen

Der Antrag läuft über die Familienkasse. Sie brauchen die Steuer-ID des Kindes – die kommt automatisch per Post, meist wenige Wochen nach der Geburt. Kindergeld wird bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Ort: Familienkassemax. 6 Monate rückwirkend
6

Vaterschaft und Sorgerecht klären (wenn unverheiratet)

Sind die Eltern nicht verheiratet, lassen sich Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim Jugend- oder Standesamt regeln – oft schon vor der Geburt, was vieles vereinfacht.

Ort: Jugendamt / Standesamt
7

Namen und Meldung prüfen

Das Kind wird über die Geburtsmeldung automatisch beim Einwohnermeldeamt erfasst. Prüfen Sie, ob alles stimmt, und denken Sie an einen späteren Kita-Platz – in vielen Städten lohnt sich eine frühe Anmeldung.

Ort: Einwohnermeldeamt
Tipp: Bewahren Sie alle Bescheide und Urkunden an einem Ort auf. In den nächsten Monaten fragen mehrere Stellen dieselben Nachweise ab – wer sie griffbereit hat, spart sich jedes Mal die Suche.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich die Geburt selbst beim Standesamt anzeigen?

Meist übernimmt das die Klinik. Bei einer Hausgeburt oder auf Nachfrage zeigen Sie sie innerhalb einer Woche selbst an.

Was mache ich, wenn die Steuer-ID des Kindes noch fehlt?

Sie können den Kindergeldantrag trotzdem stellen und die Steuer-ID nachreichen. Sie kommt automatisch per Post.

Wie lange habe ich für das Elterngeld Zeit?

Formal gibt es keine harte Ausschlussfrist, aber es wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Je früher der Antrag, desto weniger geht verloren.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; Abläufe und Fristen können je nach Bundesland und Einzelfall abweichen. Stand: 2026.