Ein Kind ist da – und mit ihm ein Stapel Formulare. Damit Sie nicht suchen müssen, was zuerst kommt: Hier steht jeder Schritt in der richtigen Reihenfolge, mit Fristen und den Unterlagen, die Sie dafür brauchen.
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In den ersten Wochen nach der Geburt greift vieles ineinander: Ohne Geburtsurkunde kein Elterngeld, ohne Steuer-ID kein Kindergeld. Die gute Nachricht: Es ist eine feste Reihenfolge, und die meisten Fristen sind großzügiger, als es sich anfühlt. Gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch.
Die Klinik meldet die Geburt meist selbst. Wenn nicht, zeigen Sie sie innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts an. Hier bekommen Sie die Geburtsurkunde – das Dokument, das fast alle weiteren Schritte auslöst.
Sie brauchen mehrere Exemplare: für Elterngeld, Kindergeld, die Krankenkasse. Bestellen Sie sie gleich mit – meist gibt es günstigere Ausfertigungen „für soziale Zwecke“.
Das Kind wird in der Regel bei einem Elternteil familienversichert. Melden Sie es zeitnah, damit Arztbesuche von Anfang an abgedeckt sind.
Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt. Stellen Sie den Antrag also früh bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslands. Sie brauchen Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und die Bescheinigung über den Mutterschaftslohn.
Der Antrag läuft über die Familienkasse. Sie brauchen die Steuer-ID des Kindes – die kommt automatisch per Post, meist wenige Wochen nach der Geburt. Kindergeld wird bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Sind die Eltern nicht verheiratet, lassen sich Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim Jugend- oder Standesamt regeln – oft schon vor der Geburt, was vieles vereinfacht.
Das Kind wird über die Geburtsmeldung automatisch beim Einwohnermeldeamt erfasst. Prüfen Sie, ob alles stimmt, und denken Sie an einen späteren Kita-Platz – in vielen Städten lohnt sich eine frühe Anmeldung.
Meist übernimmt das die Klinik. Bei einer Hausgeburt oder auf Nachfrage zeigen Sie sie innerhalb einer Woche selbst an.
Sie können den Kindergeldantrag trotzdem stellen und die Steuer-ID nachreichen. Sie kommt automatisch per Post.
Formal gibt es keine harte Ausschlussfrist, aber es wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Je früher der Antrag, desto weniger geht verloren.
Nach der Geburt sammeln sich Urkunden, Bescheide und Anträge schneller an, als man ablegen kann. FamilyOrg hilft Ihnen, diese Dokumente zu digitalisieren, automatisch zu sortieren und in Sekunden wiederzufinden – und alles bleibt dabei in Ihrer eigenen Cloud, nicht auf fremden Servern.
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