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Ratgeber · Familie & Behörden

Behördengänge nach dem Umzug: Was wann zu tun ist

Neue Wohnung, neue Adresse – und eine ganze Reihe von Stellen, die davon erfahren müssen. Hier steht, was Sie zuerst erledigen, welche Fristen gelten und wen Sie nicht vergessen sollten.

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Der wichtigste Termin zuerst: die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Sie hat eine feste Frist und ist die Grundlage für vieles andere. Der Rest lässt sich in Ruhe in den Wochen danach erledigen – am besten in der Reihenfolge unten.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

1

Beim Einwohnermeldeamt ummelden

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug melden Sie sich am neuen Wohnort um. Sie brauchen Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Bei einem Familienumzug lassen sich mehrere Personen in einem Termin ummelden.

Frist: 2 WochenOrt: Einwohnermeldeamt
2

Adresse im Personalausweis und Reisepass anpassen

Die neue Adresse wird beim Ummelden direkt auf dem Ausweis vermerkt. Denken Sie an alle Familienmitglieder, auch die Kinderausweise.

meist im selben Termin
3

Kfz ummelden

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, melden Sie das Fahrzeug bei der neuen Zulassungsstelle um. Innerhalb desselben Bezirks reicht oft eine Adressänderung.

Ort: Zulassungsstelle
4

Nachsendeauftrag einrichten

Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt Briefe ab, deren Absender Sie noch nicht informiert haben. So geht in den ersten Wochen nichts verloren.

Tipp: früh einrichten
5

Verträge und Anbieter informieren

Strom, Gas, Internet, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber: Alle brauchen die neue Adresse. Am schnellsten geht das mit einer Liste, die Sie einmal durcharbeiten.

Bank · Versicherung · Energie · Internet
6

Kinder: Kita, Schule und Kindergeld

Melden Sie die Kinder an der neuen Kita oder Schule an und teilen Sie der Familienkasse die neue Adresse mit. Bei einem Schulwechsel hilft eine frühzeitige Anmeldung.

Ort: Kita / Schule / Familienkasse
7

Rundfunkbeitrag und Ärzte aktualisieren

Melden Sie den Rundfunkbeitrag um und hinterlegen Sie die neue Adresse bei Haus- und Fachärzten. Auch Vereine und Abos nicht vergessen.

Rundfunkbeitrag · Ärzte · Abos
Tipp: Legen Sie sich eine Liste aller Stellen an, die Ihre Adresse haben. Beim nächsten Umzug arbeiten Sie sie einfach noch einmal durch – das spart jedes Mal viel Suchen.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?

In der Regel zwei Wochen nach dem Einzug. Wer die Frist deutlich überschreitet, riskiert ein Bußgeld.

Brauche ich die Wohnungsgeberbestätigung wirklich?

Ja. Ohne die Bestätigung des Vermieters kann das Amt die Ummeldung nicht vornehmen. Fragen Sie sie rechtzeitig an.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Innerhalb Deutschlands nicht – die Ummeldung erledigt das mit. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; Abläufe und Fristen können je nach Bundesland und Einzelfall abweichen. Stand: 2026.